Privat Krankenversicherte:
Psychotherapie wird von den privaten Krankenkassen je nach Vertragsabschluss übernommen. Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse entsprechende Formulare. Wie viele Stunden Therapie von einer Krankenkasse genehmigt werden, hängt von Ihrem Vertrag ab.
Gesetzlich Krankenversicherte/ Kassenpatienten:
Ich arbeite als zugelassene Vertragspsychotherapeutin. Die Kosten für gesetzlich krankenversicherte Kinder und Jugendliche werden in der Regel nach Antragstellung von den Krankenkassen übernommen.
In der Regel wird eine Kurzzeittherapie über 25 Stunden oder eine Langzeittherapie über 45 Stunden genehmigt. Hinzu kommen weitere Stunden für Bezugspersonengespräche.
Bei Fragen können Sie/ kannst Du gerne Kontakt zu mir aufnehmen.